Unsere medizinischen Schwerpunkte

Flugmedizin

medizinische Untersuchungen für Piloten, Fluglotsen und Kabinenpersonal, medizinische Beratung von Flugpassagieren

Die Flugmedizin beschäftigt sich mit medizinischen Fragestellungen, die speziell im Rahmen des Flugverkehrs und in der Raumfahrt auftreten.

Die am Luftverkehr Beteiligten müssen in regelmäßigen Abständen Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen, um die Sicherheit des Flugverkehrs für alle zu gewährleisten. Chronisch Kranke können sich über ihr persönliches Risiko beim Fliegen beraten lassen.

Hierfür und zum Führen einer „Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle“ sind eine aufwändige Ausbildung, Kenntnisse  des komplexen Regelwerks, regelmäßige Auffrischungsschulungen und letztlich eine große klinische Erfahrung erforderlich.

Ihr Behandlungsteam

Unsere spezialisierten Ärzte in der Flugmedizin

Unser Team für die Flugmedizin

Fliegerärztliche Untersuchungsstellen (AME nach JAR-FCL3) in der IPG Neu-Isenburg

Dr. med. Hans-Ulrich Preisendörfer

Dr. med. Preisendörfer ist selbst seit seinem 14. Lebensjahr aktiver
Segelflieger, Wettbewerbsflieger und als Fluglehrer bei
der Akaflieg Frankfurt in der Ausbildung tätig.

Es liegen folgende Berechtigungen vor:

Klasse 1 (Berufspiloten)

ATPL(A), ATPL(H), CPL(A), CPL(H)

Klasse 2 (Freizeitpiloten)

PPL(A), PPL(B), PPL(BPL), PPL(H), PPL(SPL)

LAPL (Freizeitpiloten)

LAPL(A), LAPL(B), LAPL(H), LAPL(S)

Cabin Crew (Kabinenpersonal)

Dr. med. Florian Kram

Dr. med. Kram hat seine Weiterbildung zum Flugmediziner 2022 erfolgreich abgeschlossen.

Es liegen folgende Berechtigungen vor:

Klasse 2 (Freizeitpiloten)

PPL(A),PPL(B), PPL(BPL),PPL(H),PPL(SPL)

LAPL (Freizeitpiloten)

LAPL(A), LAPL(B), LAPL(H), LAPL(S)

Unsere flugmedizinischen Leistungen

Medizinische Sicherheit für Pilotinnen und Piloten, Luftfahrtpersonal, Patientinnen und Patienten

Das Fliegen stellt für den Menschen ganz spezielle medizinische Anforderungen dar.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum mit moderner Diagnostik und persönlicher Beratung.

Pilotinnen, Piloten und Luftfahrtpersonal können nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften Tauglichkeitsuntersuchungen aller Klassen durchführen lassen (ausgenommen Erstuntersuchungen Klasse 1 und 3).

Für Menschen mit einer gesundheitlichen Einschränkung ist eine persönliche Einschätzung des Risikos beim Fliegen je nachvorliegender Erkrankung möglich.